Liefer- u. Zahlungsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei Auftragserteilung sind die in unserer Auftragsbestätigung festgelegten Preise und Bedingungen maßgebend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An diesen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


2. Preise
Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung ab Werk (einschließlich Verladung im Werk) ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.


3. Gefahrübergang und Entgegennahme
A.Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
B.Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
C.Teillieferungen sind zulässig.


4.Verpackung
Evtl. erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, jedoch nicht Zurückgenommen.


5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar mit 20 Tage netto nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, für die Zeit des Verzugs 1 v.H. über dem amtlich anerkannten Bankdiskontsatz, mindestens aber 5 v.H. Zinsen berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


6. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung und Klarstellung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeitangaben gelten nur dann als verbindlich, wenn nicht unvorhergesehene Betriebsstörungen oder Stockungen in der Materialzufuhr eintreten. In diesem Falle ist der Besteller nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn uns nicht wenigstens eine Nachfrist von 4 Wochen eingeräumt wird.
Versäumniszuschläge wegen nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir ablehnen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, behalten wir uns vor, ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 1 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.


7. Reklamationen
Reklamationen können wir nur anerkennen, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung erfolgen.Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung verpflichtet. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 24 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.


8. Montagekosten
Montagekosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Erforderliche Hilfsmittel und Hilfskräfte sind unseren Monteuren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ein Kostenvoranschlag kann nur in ungefährer Höhe von uns gemacht werden.


9. Garantie
Wir übernehmen für unsere Geräte 24 Monate Garantie in der Weise, dass wir alle Reparaturen, die infolge Material- oder Konstruktionsfehlern erforderlich werden, kostenlos vornehmen und fehlerhafte Teile kostenlos ersetzen. Für eigenmächtig vorgenommene Reparaturen haften wir nicht. Verschleißteile und Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Garantie. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung und/oder ungeeignete Betriebsmittel entstehen.Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen seitens des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.


10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Singen/Htw.


11. Gerichtsstand
Amtsgericht Singen/Htw.


12. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. nach Einlösung aller Wechsel und Begleichung der Nebenspesen auf den Besteller über, gleichgültig, ob eine feste Verbindung des gelieferten Gerätes durch Montage erfolgt oder nicht. Bis dahin hat der Besteller den Gegenstand gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

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